Leibniz-Zentrum Allgemeine Sprachwissenschaft Leibniz-Gemeinschaft

Leitlinien zur guten wissenschaftlichen Praxis und Chancengleichheit am ZAS

1. Gute wissenschaftliche Praxis

Mit der verfassungsrechtlich garantierten Freiheit der Wissenschaft ist untrennbar eine entsprechend hohe Verantwortung verbunden. Wissenschaftliche Integrität ist Ausdruck des Bewusstseins dieser Verantwortung und bildet die Grundlage einer vertrauenswürdigen Wissenschaft. Dabei sind wissenschaftliche Integrität und gute wissenschaftliche Praxis eine genuine Ausprägung wissenschaftlicher Selbstorganisation und verpflichten sowohl jede Wissenschaftlerin und jeden Wissenschaftler als auch alle Einrichtungen, in denen Wissenschaft verfasst ist. Sie sind zudem unverzichtbare Bedingung für ein sowohl erkenntnis- als auch gemeinwohlorientiertes Wirken von Wissenschaft und Forschung.

Das Leibniz-Zentrum Allgemeine Sprachwissenschaft (ZAS) hat im Frühjahr 2022 den „ZAS-Kodex gute wissenschaftliche Praxis" veröffentlicht. Es verpflichtet sich damit auf die 2019 vorgelegten „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis (Kodex)” der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) als verbindliche Grundlage für alle Belange guter wissenschaftlicher Praxis. Es folgt damit dem „Leibniz-Kodex gute wissenschaftliche Praxis”. Ergänzend gilt die „Leitlinie gute wissenschaftliche Praxis in der Leibniz-Gemeinschaft” in der aktuellen Fassung.

In Konfliktfällen zu guter wissenschaftlicher Praxis und bei Fragen zu vermutetem wissenschaftlichen Fehlverhalten können sich Beschäftigte an die Ombudsperson des ZAS wenden. Die Ombudsperson, die von am ZAS tätigen Wissenschaftler:innen gewählt wird, prüft Streitfragen und die Vorwürfe wissenschaftlichen Fehlverhaltens auf Grundlage einer einrichtungsinternen Leitlinie. Entscheidet die ZAS-Ombudsperson, dass eine darüberhinausgehende Prüfung der Vorwürfe notwendig ist, wird der Vorgang an die zentrale Ombudsperson der Leibniz-Gemeinschaft weitergeleitet.

2. Chancengleichheit und Diversität

Das ZAS versteht die Verwirklichung von Geschlechtergerechtigkeit als ein zentrales Leitprinzip seiner Organisations- und Personalentwicklung sowie als Aufgabe der Institutsleitung. Es unterstützt die Ziele der Leibniz-Gemeinschaft zur Chancengleichheit und Diversität und tritt Diskriminierung und Benachteiligung etwa aufgrund ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexueller Identität gemäß dem Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz (AGG) entschieden entgegen. Für das ZAS als einer Einrichtung der Leibniz-Gemeinschaft gelten die Gleichstellungsstandards der Leibniz-Gemeinschaft sowie die Ausführungsvereinbarung zum GWK-Abkommen über die Gleichstellung von Frauen und Männern bei der gemeinsamen Forschungsförderung (AVGlei). Das ZAS strebt aktiv die Gleichstellung von Frauen und Männern gemäß Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz (GG) und Landesgleichstellungsgesetz (LGG) Berlin an. Dazu gehören der Abbau bestehender Benachteiligung und die kontinuierliche Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf, Privatleben und Familie für Beschäftigte im wissenschaftlichen wie im wissenschaftsunterstützenden Bereich und auf allen Karrierestufen. Die Umsetzung des Leitprinzips der Chancengleichheit und Diversität schließt eine gender- und diversitätssensible Arbeits- und Organisationskultur des Instituts und den respektvollen Umgang im Arbeitsalltag und in der Kommunikation mit ein.

Die Gleichstellungsbeauftragte berät Institutsleitung und Beschäftigte in Fragen der Geschlechtergerechtigkeit, Chancengleichheit und Vereinbarkeit von Familie und Beruf und achtet darauf, dass ein gender- und diversitätssensibler Umgang auf allen Ebenen gesichert ist. Sie ist, neben den Ombudspersonen, vertrauliche Ansprechpartnerin der Institutsangehörigen bei sexualisierter Diskriminierung, sexueller Belästigung oder Mobbing am Arbeitsplatz.

Zertifikat audit berufundfamilie

Das ZAS erhielt 2022 erstmals für die strategische Gestaltung seiner familien- und lebensphasenbewussten Personalpolitik das Zertifikat zum audit berufundfamilie. Das Zertifikat, das als Qualitätssiegel für eine betriebliche Vereinbarkeitspolitik gilt, wird vom Kuratorium der berufundfamilie Service GmbH erteilt. Voraussetzung für die Zertifizierung ist das erfolgreiche Durchlaufen des dazugehörigen Auditierungsprozesses, in dem der Status quo der bereits angebotenen familien- und lebensphasenbewussten Maßnahmen ermittelt und das betriebsindividuelle Potenzial systematisch entwickelt wurde. 

Im Rahmen der Auditierung wurden nicht nur strategische Ziele, sondern auch konkrete Maßnahmen definiert, die in einer Zielvereinbarung festgehalten sind. Diese gilt es nun während der dreijährigen Zertifikatslaufzeit bedarfsgerecht zu realisieren. Die praktische Umsetzung wird von der berufundfamilie Service GmbH jährlich überprüft.